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   BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 50.88   

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https://dejure.org/1990,2419
BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 50.88 (https://dejure.org/1990,2419)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.1990 - 2 C 50.88 (https://dejure.org/1990,2419)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 1990 - 2 C 50.88 (https://dejure.org/1990,2419)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Lehrer - Schuldienst - Plakette - Gebot der Zurückhaltung bei politischer Betätigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Meinungsfreiheit (Lehrer) - Tragen einer Anti-Atomkraft-Plakette im Schuldienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Lehrer darf während des Schulunterrichts keine Anti-Atomkraft-Plakette tragen - Unzulässiger Eingriff in den Meinungsbildungsprozess der Schüler

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 84, 292
  • NJW 1990, 2265
  • NVwZ 1990, 972 (Ls.)
  • DVBl 1990, 644
  • DÖV 1990, 703
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 50.88
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 1, 57 [BVerwG 18.12.1953 - II C 21/53]; 10, 213 ) wie auch des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]), daß es sich hierbei um eine dem Grunde nach zulässige Beschränkung des Grundrechts der Meinungsfreiheit im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG handelt.

    Jedes Verhalten, das als politische Meinungsäußerung gewertet werden muß, ist danach nur dann durch Art. 5 GG gedeckt, wenn es nicht unvereinbar ist mit den von Art. 33 Abs. 5 GG geforderten besonderen Pflichten des Beamten aus dem Dienst- und Treueverhältnis zu seinem Dienstherrn (vgl. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]).

  • BAG, 02.03.1982 - 1 AZR 694/79

    Dienstvereinbarung

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 50.88
    Wie das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 2. März 1982 - 1 AZR 6914/79 - (BAGE 38, 85 [BAG 02.03.1982 - 1 AZR 694/79] = NJW 1982, 2888 f.) und in anderem Zusammenhang der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluß vom 6. August 1981 - BVerwG 1 WB 89.80 - (NJW 1982, 118 [BVerwG 06.08.1981 - 1 WB 89/80] = DVBl. 1981, 1066 f. ) zutreffend ausgeführt haben und in gleicher Weise im angefochtenen Urteil festgestellt worden ist (S. 15 ff. UA), bringt der Träger dieser Plakette zum Ausdruck, daß er die friedliche Nutzung der Kernkraft zum Zwecke der Energieversorgung ablehnt.

    Diese Dienstausübung unterliegt allein dem Weisungsrecht des Dienstherrn und ist einer Mitbestimmung nicht zugänglich (vgl. auch BAGE 38, 85 [BAG 02.03.1982 - 1 AZR 694/79]).

  • BVerfG, 06.06.1988 - 2 BvR 111/88

    Grenzen der politischen Meinungsfreiheit des Richters

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 50.88
    Der zu beachtende Schutzzweck besteht darin, die Funktionsfähigkeit des Beamtentums dadurch zu gewährleisten, daß zum einen im Rahmen des Dienstbetriebes störende politische Auseinandersetzungen vermieden werden, andererseits die politische Neutralität der Amtsführung und das Vertrauen der Öffentlichkeit hierauf nicht gefährdet oder auch nur in Zweifel gezogen werden kann (vgl. Urteil des Senats vom 29. Oktober 1987 - BVerwG 2 C 73.86 - ; BVerfG, Beschluß vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 - NJW 1989, 93 [BVerfG 06.06.1988 - 2 BvR 111/88]>).

    Er kann deshalb verlangen, daß ein Lehrer es unterläßt, sein Amt und das mit diesem verbundene Ansehen und Vertrauen dazu zu benutzen und einzusetzen, politische Auffassungen wirksamer als der "Normalbürger" durchzusetzen (vgl. Urteil des Senats vom 29. Oktober 1987 - BVerwG 2 C 73.86 - ; BVerfG, Beschluß vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 - ).

  • BVerwG, 29.10.1987 - 2 C 73.86

    Öffentliche Meinungsäußerung - Beamte - Amtsträger - Staatsbürger - Politische

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 50.88
    Der zu beachtende Schutzzweck besteht darin, die Funktionsfähigkeit des Beamtentums dadurch zu gewährleisten, daß zum einen im Rahmen des Dienstbetriebes störende politische Auseinandersetzungen vermieden werden, andererseits die politische Neutralität der Amtsführung und das Vertrauen der Öffentlichkeit hierauf nicht gefährdet oder auch nur in Zweifel gezogen werden kann (vgl. Urteil des Senats vom 29. Oktober 1987 - BVerwG 2 C 73.86 - ; BVerfG, Beschluß vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 - NJW 1989, 93 [BVerfG 06.06.1988 - 2 BvR 111/88]>).

    Er kann deshalb verlangen, daß ein Lehrer es unterläßt, sein Amt und das mit diesem verbundene Ansehen und Vertrauen dazu zu benutzen und einzusetzen, politische Auffassungen wirksamer als der "Normalbürger" durchzusetzen (vgl. Urteil des Senats vom 29. Oktober 1987 - BVerwG 2 C 73.86 - ; BVerfG, Beschluß vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 - ).

  • BVerwG, 10.03.1960 - II C 51.56

    Verweigerung des Gehorsams - Verletzung dienstlicher Pflichten

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 50.88
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 1, 57 [BVerwG 18.12.1953 - II C 21/53]; 10, 213 ) wie auch des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]), daß es sich hierbei um eine dem Grunde nach zulässige Beschränkung des Grundrechts der Meinungsfreiheit im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG handelt.
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 50.88
    Befristungen belastender Verwaltungsakte mit Dauerwirkung gelten zwar als geeignetes Mittel, die Eingriffsadäquanz im Lichte des verfassungsrechtlichen Gebotes der Verhältnismäßigkeit zu sichern (vgl. BVerfGE 51, 386 [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 650/77]).
  • BVerwG, 10.07.1980 - 3 C 136.79

    Feststellung der Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan eines

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 50.88
    Das Bundesverwaltungsgericht hat daher auch entschieden (BVerwGE 60, 269 [BVerwG 10.07.1980 - 3 C 136/79]), daß auf der Grundlage veränderter tatsächlicher Verhältnisse in der Zukunft zu treffende Ermessensentscheidungen grundsätzlich nicht im Wege einer Befristung vorweggenommen werden müssen.
  • BVerwG, 28.09.1976 - 1 WB 18.75

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 50.88
    Eine politische Meinungsäußerung liegt deshalb nicht nur dann vor, wenn sie sich auf die Darstellung von Programmen und politischen Zielen solcher Gruppierungen bezieht, die die Beteiligung an der politischen Meinungsbildung in den Institutionen der repräsentativen Demokratie - wie die hergebrachten politischen Parteien - erstreben (vgl. BVerwG, Beschluß vom 11. August 1976 - BVerwG 1 WB 18.75 - ), sondern auch bei Äußerungen und Aktivitäten von Gruppierungen, die solches nicht anstreben - dies gilt z.B. für sog. Bürgerinitiativen (BVerfGE 44, 197 [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76]) -, wenn durch sie der Schutzzweck der Norm berührt wird.
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 50.88
    Für die Anwendung und Auslegung der die Meinungsfreiheit des Beamten einschränkenden Vorschrift des § 58 HmbBG ist jeweils im konkreten Fall das Interesse des Beamten an der Betätigung der Meinungsfreiheit seinen besonderen Dienst- und Treuepflichten gegenüberzustellen und gegeneinander abzuwägen (BVerfGE 7, 198 [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51]).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76

    Solidaritätsadresse

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 50.88
    Eine politische Meinungsäußerung liegt deshalb nicht nur dann vor, wenn sie sich auf die Darstellung von Programmen und politischen Zielen solcher Gruppierungen bezieht, die die Beteiligung an der politischen Meinungsbildung in den Institutionen der repräsentativen Demokratie - wie die hergebrachten politischen Parteien - erstreben (vgl. BVerwG, Beschluß vom 11. August 1976 - BVerwG 1 WB 18.75 - ), sondern auch bei Äußerungen und Aktivitäten von Gruppierungen, die solches nicht anstreben - dies gilt z.B. für sog. Bürgerinitiativen (BVerfGE 44, 197 [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76]) -, wenn durch sie der Schutzzweck der Norm berührt wird.
  • BVerwG, 18.12.1953 - II C 21.53

    Entlassung eines Lehrers aus dem Lehrberuf (Widerruf des Beamtenverhältnisses) -

  • BVerwG, 24.10.1985 - 7 C 55.84

    Verbot politischer Vermerke - Aufschriftseite von Postsendungen -

  • BVerwG, 06.08.1981 - 1 WB 89.80

    Befehl - Zuständiger Vorgesetzter - Soldat - Dienstliche Unterkünfte - Anlagen -

  • VG Berlin, 24.03.2023 - 3 L 24.23

    Eilantrag gegen "Gendern in der Schule" erfolglos

    Der Staat hat daher die Pflicht, die Neutralität der Schule insoweit sicherzustellen, als für eine angemessene Rücksichtnahme auf die in einer pluralen Gesellschaft sehr unterschiedlichen Elternauffassungen gesorgt und jede einseitige Werbung politischer Art seitens der Lehrerschaft unterbunden wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1990 - BVerwG 2 C 50/88 -, juris Rn. 24).
  • DGH Baden-Württemberg, 18.03.2021 - DGH 2/19

    Beamtenentlassung wegen migrantenfeindlicher Äußerungen

    Einschränkungen ergeben sich insbesondere für den Stil der politischen Betätigung und die Wortwahl politischer Meinungsäußerungen (zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ; Kammerbeschlüsse vom 30.08.1983 - 2 BvR 1334/82 - NJW 1983, 2691 und vom 06.06.1988 - 2 BvR 111/88 - NJW 1989, 93; BVerwG, Urteile vom 29.10.1987 - BVerwG 2 C 72.86 - BVerwGE 78, 216 = Buchholz 236.2 § 26 DRiG Nr. 4 S. 4 f., vom 25.01.1990 - BVerwG 2 C 50.88 - BVerwGE 84, 292 = Buchholz 237.4 § 58 HmbLBG Nr. 1 S. 2 f. und vom 23.02.1994 - BVerwG 1 D 65.91 - BVerwGE 103, 70 ; Beschlüsse vom 12.04.1978 - BVerwG 2 WDB 24.77 - BVerwGE 63, 37 und vom 10.10.1989 - BVerwG 2 WDB 4, 89 - BVerwGE 86, 188 ); BVerwG, Beschluss vom 16.07.2012 - 2 B 16.12 -, juris).

    Als Maßstab kommt neben Art und Inhalt der politischen Betätigung auch das jeweilige Amt im statusrechtlichen und funktionellen Sinn sowie der Bezug der politischen Betätigung zum Amt in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.1990 - 2 C 50.88 -, BVerwGE 84, 292).

  • VG Freiburg, 13.05.2022 - DL 11 K 2735/21

    Pflicht einer Lehrkraft zur politischen Enthaltsamkeit im Unterricht

    Dazu gehören Fragen, die von grundlegender Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland und ihrer Bürger sind, die innerhalb und außerhalb politischer Parteien kontrovers diskutiert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.1990 - 2 C 50.88 -, juris, Rn. 18 f. - Anti-Atomkraft-Plakette).

    Das in Konkretisierung von Art. 33 Abs. 5 GG in § 33 Abs. 2 BeamtStG formulierte politische Mäßigungsgebot findet daher für Lehrkräfte zusätzlich seine Inhaltsbestimmung in dem Elternrecht und dem festgelegten Erziehungsauftrag der Schule sowie in den - möglicherweise - kollidierenden Grundrechten von Eltern und Schülern (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.1990 - 2 C 50.88 -, juris, Rn. 22).

    Das setzt eine Auseinandersetzung auch mit politisch in der Gesellschaft kontrovers diskutierten Fragen voraus, bei denen sich die Lehrkräfte kaum werden darauf beschränken können, die möglichen Standpunkte und die für und gegen sie sprechenden Argumente darzulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.1990 - 2 C 50.88 -, juris, Rn. 23 ff.).

    Er kann deshalb verlangen, dass Lehrerinnen und Lehrer es unterlassen, ihr Amt und das mit diesem verbundene Ansehen und Vertrauen dazu zu benutzen und einzusetzen, politische Auffassungen wirksamer als der "Normalbürger" durchzusetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.1990 - 2 C 50.88 -, juris, Rn. 22 ff. unter besonderer Betonung des Erziehungsrechts der Eltern).

  • VG Wiesbaden, 20.01.2023 - 28 L 42/22

    Erfolgloser Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der

    Dazu gehören Fragen, die von grundlegender Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland und ihrer Bürger sind, die innerhalb und außerhalb politischer Parteien kontrovers diskutiert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1990 - 2 C 50.88 -, juris Rn. 18 f.).

    Das in Konkretisierung von Art. 33 Abs. 5 GG in § 33 Abs. 2 BeamtStG formulierte politische Mäßigungsgebot findet daher für Lehrkräfte zusätzlich seine Inhaltsbestimmung in dem Elternrecht und dem festgelegten Erziehungsauftrag der Schule sowie in den - möglicherweise - kollidierenden Grundrechten von Eltern und Schülern (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1990 - 2 C 50.88 -, juris Rn. 22).

    Das setzt eine Auseinandersetzung auch mit politisch in der Gesellschaft kontrovers diskutierten Fragen voraus, bei denen sich die Lehrkräfte kaum werden darauf beschränken können, die möglichen Standpunkte und die für und gegen sie sprechenden Argumente darzulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1990 - 2 C 50.88 -, juris Rn. 23 ff.).

    Er kann deshalb verlangen, dass Lehrerinnen und Lehrer es unterlassen, ihr Amt und das mit diesem verbundene Ansehen und Vertrauen dazu zu benutzen und einzusetzen, politische Auffassungen wirksamer als der "Normalbürger" durchzusetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1990 - 2 C 50.88 -, juris Rn. 22 ff. unter besonderer Betonung des Erziehungsrechts der Eltern).

  • VG Hannover, 06.09.2023 - 6 A 2084/20

    AfD; Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Beamtenrechliches Mäßigungsgebot;

    Der zu beachtende Schutzzweck besteht darin, die Funktionsfähigkeit des Beamtentums dadurch zu gewährleisten, dass zum einen im Rahmen des Dienstbetriebes störende politische Auseinandersetzungen vermieden werden, andererseits die politische Neutralität der Amtsführung und das Vertrauen der Öffentlichkeit hierauf nicht gefährdet oder auch nur in Zweifel gezogen werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1990 - 2 C 50.88 -, juris Rn. 18 f.).

    Das in Konkretisierung von Art. 33 Abs. 5 GG in § 33 Abs. 2 BeamtStG formulierte politische Mäßigungsgebot findet daher für Lehrkräfte zusätzlich seine Inhaltsbestimmung in dem Elternrecht und dem festgelegten Erziehungsauftrag der Schule sowie in den - möglicherweise - kollidierenden Grundrechten von Eltern und Schülern (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1990 - 2 C 50.88 -, juris Rn. 22).

    Das setzt eine Auseinandersetzung auch mit politisch in der Gesellschaft kontrovers diskutierten Fragen voraus, bei denen sich die Lehrkräfte kaum werden darauf beschränken können, die möglichen Standpunkte und die für und gegen sie sprechenden Argumente darzulegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1990 - 2 C 50.88 -, juris Rn. 23 ff.).

    Der Dienstherr darf nicht hinnehmen, dass ihm politische Äußerungen zugerechnet werden oder auch nur der Eindruck erweckt wird, er stehe hinter ihnen, erst recht nicht, wenn ihm dadurch ein empfindlicher Vertrauensschaden in der Öffentlichkeit droht (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1990 - 2 C 50.88 -, juris Rn. 22 ff.).

  • VGH Bayern, 21.12.2001 - 3 B 98.563

    Schulkreuz ablehnender Lehrer - Art. 4 Abs. 1, 33 Abs. 5 GG, Anspruch eines

    Anordnungen des Dienstherrn hinsichtlich des äußeren Erscheinungsbilds des Beamten wurden aber auch anhand einer Interessenabwägung am Maßstab des - somit grundsätzlich als bestehend-anerkannten Grundrechts der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 2 GG) gemessen, so etwa das Verbot des Tragens einer Anti-Atomkraft-Plakette im Dienst durch einen Lehrer (BVerwG vom 25.1.1990, NJW 1990, 2265), ferner am Maßstab des Grundrechts der Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG), wie z.B. bei der Bestimmung der Grenzen der positiven Bekenntnisfreiheit eines Lehrers an öffentlichen Schulen, der im Unterricht Kleidung mit Bhagwan-typischen Rottönen getragen hat (BVerwG vom 8.3.1988, NVwZ 1988, 937/938; im Hinblick auf das auch in Art. 107 Abs. 1 BV entsprechend geregelte Grundrecht vgl. auch BayVGH vom 9.9.1985, NVwZ 1986, 405 und BayVBI. 1985, 721), oder wie bei der Frage der Zulässigkeit des Tragens eines Kopftuchs im Unterricht durch eine gläubige Muslimin (vgl. einerseits VG Lüneburg vom 16.10.2000, NJW 2001, 767ff., andererseits VGH Mannheim vom 26.6.2001, DVB1.2001, 1534/1537 Sp.1).

    Schüler könnten sich dadurch wirklich oder vermeintlich einem gewissen Anpassungszwang an die zur Schau getragene Meinung des Lehrers ausgesetzt sehen, um schulische Nachteile zu vermeiden (zur politischen Meinungsäußerung vgl. BVerwG vom 25.1.1990, BayVBI. 1990, 537 = NJW 1990, 2265/2266 - Anti-Atomkraft-Plakette).

  • BVerwG, 16.07.2012 - 2 B 16.12

    Versetzung eines Beamten wegen politischer Betätigung mit dienstlichem Bezug;

    Einschränkungen ergeben sich insbesondere für den Stil der politischen Betätigung und die Wortwahl politischer Meinungsäußerungen (zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ; Kammerbeschlüsse vom 30. August 1983 - 2 BvR 1334/82 - NJW 1983, 2691 und vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 - NJW 1989, 93; BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 1987 - BVerwG 2 C 72.86 - BVerwGE 78, 216 = Buchholz 236.2 § 26 DRiG Nr. 4 S. 4 f., vom 25. Januar 1990 - BVerwG 2 C 50.88 - BVerwGE 84, 292 = Buchholz 237.4 § 58 HmbLBG Nr. 1 S. 2 f. und vom 23. Februar 1994 - BVerwG 1 D 65.91 - BVerwGE 103, 70 ; Beschlüsse vom 12. April 1978 - BVerwG 2 WDB 24.77 - BVerwGE 63, 37 und vom 10. Oktober 1989 - BVerwG 2 WDB 4, 89 - BVerwGE 86, 188 ).
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 2 LB 2171/01

    Auswahl; Beamter; Bekleidung; Bekleidungsvorschrift; Bildungsauftrag; Eignung;

    Insoweit wird das Vertrauen der Elternschaft in die Objektivität der Einrichtung Schule und die Verpflichtung des Dienstherrn zu vermeiden, dass ihm bestimmte Äußerungen zugerechnet werden, als Grund für die gebotene Zurückhaltung angeführt (BVerwG, Urt. 25.01.90 - 2 C 50/88 - BVerwGE 89, 292, 298 "Anti-Atomkraft-Plakette").

    Zu dieser Frage kann sich das Gericht aus eigener Sachkunde der allgemeinen Lebenserfahrung folgend ein Bild machen (vgl. ebenso zu einem erziehungswissenschaftlichen Gutachten bzgl. der Wirkung einer Anti-Atomkraft-Plakette auf die Schüler: BVerwG, Urt. v. 25.01.1990 - 2 C 50/88 - BVerwGE 89, 292, 296).

  • VG Schwerin, 26.11.2020 - 1 A 1598/19

    Datenschutzrechtliche Unzulässigkeit eines Meldeportals im Internet

    Ein Lehrer ist nicht verpflichtet, seine politische Meinung zu verbergen, wenn er darauf bedacht ist, dass eine sachbezogene Auseinandersetzung mit der behandelten politischen Problematik stattfindet und die Schüler dadurch befähigt werden, sich selbständig ein eigenes fundiertes Urteil zu bilden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1990 - 2 C 50/88 -, BVerwGE 84, 292 ff., Rn. 24; BAG, Urteil vom 02. März 1982 - 1 AZR 694/79 -, BAGE 38, 85 ff., Rn. 30).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 75.99

    Untersagung der Anbringung eines Aushangs mit privaten Meinungsäußerungen zu

    Daß der Antragsteller dies anders beurteilt, ist angesichts der objektiv gegebenen Werbewirkung des Aushangs rechtlich ohne Belang (vgl. Beschluß vom 6. August 1981 - BVerwG 1 WB 89.80 - ; Urteil vom 25. Januar 1990 - BVerwG 2 C 50.88 - <BVerwGE 84, 292 [295 f.] = Buchholz 237.4 § 58 Nr. 1>).

    Zu letzterer ist er grundsätzlich nur als Staatsbürger, nicht als Soldat berechtigt (vgl. Urteile vom 29. Oktober 1987 - BVerwG 2 C 72.86 - <BVerwGE 78, 216 [220 f.] = Buchholz 236.2 § 26 Nr. 4> und - BVerwG 2 C 73.86 - 2 C 73/86]> sowie vom 25. Januar 1990 - BVerwG 2 C 50.88 - ; BVerfG Beschluß vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 - NJW 1989, 93 >).

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 306/12

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur zur "Standardisierung

  • BVerwG, 28.01.1993 - 2 C 7.92

    Umfang des Alimentationsgrundsatzes - Ordnungsgemäße Geltendmachung der Rüge der

  • VG Berlin, 26.04.2001 - 3 A 443.01

    Unzulässigkeit des Verbots des Tragens bestimmter Kleidungsstücke auf dem

  • VG Stuttgart, 08.11.2011 - PL 22 K 4873/10

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung bei der Einschränkung der

  • BVerwG, 28.01.1993 - 2 C 22.91

    Anrechnung einer Rente auf Beamtenversorgung Rente - Ausnahmen für Renten ohne

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.1995 - 3 A 11324/95
  • VG Wiesbaden, 24.07.2023 - 28 K 293/21

    Klage gegen Disziplinarverfügung; Treuepflicht; Lehrer; Corona-Pandemie

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